Hygiene Vorschriften in der Gastronomie

Wir stellen euch die wichtigsten Vorschriften für den Restaurantbesuch vor.

Alle müssen mitwirken.

Die Gastronomen in Bielefeld öffnen wieder ihre Türen und wir können unser Essen wieder vor Ort genießen. Das ist natürlich mit einigen Beschränkungen und beidseitigem Verständnis und Pflichtbewusstsein verbunden. Wir stellen euch die wichtigsten Vorschriften für den Restaurantbesuch vor:

  • Am selben Tisch dürfen gemeinsam nur Personen einer Familie oder aus zwei häuslichen Gemeinschaften sitzen.
  • Gästen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
  • Reservierungen sollten soweit möglich genutzt werden, um einen Rückstau von Gästen in Wartebereichen zu vermeiden. Gästen muss ein Platz zugewiesen werden.
  • Gäste müssen sich nach Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren, hierfür soll Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale ist zu verzichten.
  • Kundenkontaktdaten sowie Zeiträume des Aufenthaltes in der Innen- und Außengastronomie sind für jede Tischgruppe mittels ausliegender Listen (einschließlich Einverständniserklärung zur Datenerhebung) zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu erheben und durch den Inhaber unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert für 4 Wochen aufzubewahren.
  • Tische sind so anzuordnen, dass mindestens 1,5 m Abstand vorliegt. Ausnahme gewähren bauliche Abtrennung zwischen den Tischen, die einen Übertragung von Viren verhindert.
  • Gänge zum Ein-/Ausgang, zur Küche, zu Toiletten etc. müssen eine Durchgangsbreite haben, mit der beim Durchgehen die Einhaltung des 1,5 m-Abstandes zu den an den Tischen sitzenden Personen eingehalten werden kann. In Bereichen wie Warteschlangen oder Ähnlichen sollen Abstandsmarkierungen angebracht und dringlichst berücksichtigt werden.
  • Beschäftigte mit Kontakt zu den Gästen müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Nach jedem Abräumen von Speisengeschirr sollen Händewaschen/-desinfektion erfolgen. Händewaschen/-desinfektion soll ansonsten mindestens alle 30 min erfolgen.
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